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LSG Bayern, 30.05.2001 - L 2 U 334/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage einer Hinterbliebenen (Witwe) auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen des Versterbens ihres Mannes (Gastwirt) aufgrund eines Arbeitsunfalls; Ausüben einer versicherten Tätigkeit als Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls gem. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 25.02.1999 - S 41 U 255/98
- LSG Bayern, 30.05.2001 - L 2 U 334/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89
Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; …
Auszug aus LSG Bayern, 30.05.2001 - L 2 U 334/99
Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (vgl. BSG vom 27.03.1990, 2 RU 45/89).Die Frage der Bedeutung der Alkoholisierung kann aber dahingestellt bleiben, da jedenfalls auch ohne ihre Berücksichtigung eine tatsächliche Ungewissheit bleibt, die den Nachweis eines inneren Zusammenhangs des Todes mit der versicherten Tätigkeit als Gastwirt ausschließt (vgl. BSG vom 27.03.1990, 2 RU 45/89).
- BSG, 28.06.1984 - 2 RU 54/83
Auszug aus LSG Bayern, 30.05.2001 - L 2 U 334/99
Nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast geht die Unerweislichkeit einer Tatsache zu Lasten desjenigen Verfahrensbeteiligten, der aus dieser Tatsache Rechte für sich ableitet (vgl. BSG vom 28.06.1984, 2 RU 54/83 m.w.N.).